EAB lässt keine Compliance-Pflicht ohne direkte Ableitung aus der Rechtsquelle stehen. Jede Pflicht, jede Anforderung, jede Dokumentationspflicht ist mit dem konkreten Artikel und Absatz des EU AI Act verknüpft — kein Interpretationsspielraum, keine Übersetzungsschicht.
CELEX 32024R1689 ist die Basis. Delegierte Verordnungen, die Anhang I oder III erweitern, werden automatisch in das Mapping integriert. Wenn das Gesetz sich ändert, aktualisiert sich die Pflichten-Ableitung.
Die Basisverordnung ist die primäre Rechtsquelle für alle Compliance-Anforderungen in EAB. Jeder Artikel ist im System referenzierbar: Art. 5 (Verbote), Art. 6–9 (Hochrisiko-Anforderungen), Art. 13–14 (Transparenz, menschliche Aufsicht), Art. 17 (Qualitätsmanagement), Art. 43 (Konformitätsbewertung), Art. 50 (Transparenzpflichten).
Der EU AI Act ermächtigt die Kommission zur Erweiterung von Anhang I (KI-Definitionen) und Anhang III (Hochrisiko-Bereiche) durch delegierte Verordnungen. EAB integriert diese Erweiterungen automatisch — ein System, das durch eine neue delegierte Verordnung zum Hochrisiko-System wird, wird in die Re-Screening-Queue eingestellt.
Das AI Office und nationale KI-Aufsichtsbehörden veröffentlichen Auslegungsleitlinien und Guidance-Dokumente. EAB integriert relevante Leitlinien in das Rechtsquellen-Mapping — als zusätzliche Interpretationsebene, die die Einordnung von Pflichten präzisiert.
Der Weg von der Gesetzesbestimmung zur konkreten Compliance-Aufgabe ist in EAB vollständig transparent. Wenn ein System als Hochrisiko-KI-System klassifiziert wird (Art. 6), aktiviert EAB automatisch alle anwendbaren Pflichten: Qualitätsmanagementsystem (Art. 17), Technische Dokumentation (Art. 11, Anhang IV), Transparenz (Art. 13), Menschliche Aufsicht (Art. 14), Genauigkeit und Robustheit (Art. 15).
Jede aktivierte Pflicht ist mit dem konkreten Artikel und Absatz verknüpft. Wenn ein Betreiber oder KI-System-Eigentümer nicht versteht, warum eine bestimmte Pflicht aktiviert ist, kann er direkt in den relevanten Gesetzestext navigieren — ohne externe Rechtsberatung für Basisinterpretationen.
Das Mapping ist auch für Prüfer zugänglich. Im Read-Only-Workspace sieht der Prüfer für jede Pflicht, aus welchem Artikel sie abgeleitet wurde und welche Nachweise dafür erbracht wurden. Keine Lücke zwischen gesetzlicher Anforderung und dokumentierter Erfüllung.
Jede Pflicht in EAB hat eine direkte Rechtsgrundlage. Kein Interpretationsspielraum, kein Übersetzen. Das Gesetz ist die Basis — und EAB macht die Verbindung explizit.
EU-gehostet · Verankert in CELEX 32024R1689
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