EU AI Act · Kontinuierliche Compliance

Re-Screening-Queue — Rechtsänderungen automatisch erkannt.

Der EU AI Act ist nicht statisch. Wenn sich die Rechtsgrundlage ändert, müssen betroffene KI-Systeme neu bewertet werden. EAB überwacht registrierte Rechtsquellen und markiert betroffene Systeme automatisch für Re-Screening.

Kein manuelles Abgleichen von Gesetzesänderungen mit dem System-Portfolio. Kein Versäumen eines Re-Screenings weil niemand die Änderung bemerkt hat. EAB macht die Verbindung zwischen Rechtsänderung und betroffenem System strukturell.

Automatische Erkennung Betroffene Systeme markiert Record wird ergänzt, nicht überschrieben
Re-Screening-Queue zeigt
Ausgelöste Rechtsänderung — CELEX-Referenz
Betroffene Systeme — mit Begründung
Betroffene Pflichtbereiche — was hat sich geändert
Queue-Status — ausstehend / in Bearbeitung / abgeschlossen
Re-Screening-Ergebnis — an ursprünglichen Record angehängt
Vollständige Historie aller Re-Screening-Zyklen
Der Re-Screening-Prozess

Von der Rechtsänderung zum aktualisierten Record.

1
Rechtsquellen-Monitoring

EAB überwacht CELEX 32024R1689

EAB überwacht die registrierte Rechtsquelle kontinuierlich. Wenn eine neue Version des EU AI Act oder eine relevante delegierte Verordnung veröffentlicht wird, wird die Änderung analysiert: Welche Artikel sind betroffen? Welche Pflichtbereiche ändern sich?

2
Betroffene Systeme identifizieren

Welche Systeme müssen neu gescreent werden

EAB analysiert das gesamte System-Portfolio und identifiziert, welche Systeme von der Änderung betroffen sind. Die Betroffenheit wird begründet: System X ist betroffen, weil es in Anhang III Kategorie Y klassifiziert ist, die von Art. Z geändert wurde.

3
Queue-Erstellung & Benachrichtigung

Re-Screening-Queue erstellt, Supervisor benachrichtigt

Alle betroffenen Systeme treten in die Re-Screening-Queue ein. Der Compliance-Supervisor und die zuständigen KI-System-Eigentümer werden benachrichtigt. Die Queue zeigt für jedes System: warum es betroffen ist und welche Pflichtbereiche zu überprüfen sind.

4
Re-Screening & Record-Erweiterung

Neues Screening — Original-Record bleibt intakt

Das Re-Screening wird als neuer Zyklus durchgeführt. Das Ergebnis wird an den bestehenden Governance-Record angehängt — nicht überschrieben. Die ursprüngliche Klassifizierung, gegen die ursprüngliche Rechtsversion, bleibt im Record. Der neue Zyklus ergänzt die Zeitleiste.

Warum Re-Screening automatisiert sein muss

Manuelles Monitoring versagt regelmäßig.

Das Problem

Rechtsänderungen werden übersehen

Ohne strukturiertes Monitoring verlassen sich Compliance-Teams auf Hinweise von Rechtsanwälten, Newslettern oder Kolleginnen. Diese Kanäle sind unzuverlässig. EAB macht Rechtsquellen-Monitoring zu einem Teil des Compliance-Prozesses — nicht eine optionale Zusatzaufgabe.

Das Risiko

Ein System, das nicht re-gescreent wurde

Ein KI-System, das nach einer relevanten Rechtsänderung nicht re-gescreent wurde, hat einen veralteten Compliance-Status. Wenn ein Prüfer das entdeckt, ist die Erklärung schwierig. EAB macht es unmöglich, eine Rechtsänderung zu übersehen, die ein registriertes System betrifft.

Die Lösung

Automatische Queue — keine manuelle Analyse

EAB übernimmt die Verbindung zwischen Rechtsänderung und betroffenem System automatisch. Der Compliance-Supervisor muss nicht das gesamte System-Portfolio gegen die Gesetzesänderung abgleichen — EAB hat das bereits getan und die Queue bereitgestellt.

Re-Screening-Queue

Keine Rechtsänderung unbemerkt.

Automatische Erkennung, betroffene Systeme markiert, Re-Screening strukturiert. Der Record bleibt immer auf dem aktuellen Rechtsstand.

EU-gehostet · Verankert in CELEX 32024R1689

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