Der EU AI Act ist nicht statisch. Wenn sich die Rechtsgrundlage ändert, müssen betroffene KI-Systeme neu bewertet werden. EAB überwacht registrierte Rechtsquellen und markiert betroffene Systeme automatisch für Re-Screening.
Kein manuelles Abgleichen von Gesetzesänderungen mit dem System-Portfolio. Kein Versäumen eines Re-Screenings weil niemand die Änderung bemerkt hat. EAB macht die Verbindung zwischen Rechtsänderung und betroffenem System strukturell.
EAB überwacht die registrierte Rechtsquelle kontinuierlich. Wenn eine neue Version des EU AI Act oder eine relevante delegierte Verordnung veröffentlicht wird, wird die Änderung analysiert: Welche Artikel sind betroffen? Welche Pflichtbereiche ändern sich?
EAB analysiert das gesamte System-Portfolio und identifiziert, welche Systeme von der Änderung betroffen sind. Die Betroffenheit wird begründet: System X ist betroffen, weil es in Anhang III Kategorie Y klassifiziert ist, die von Art. Z geändert wurde.
Alle betroffenen Systeme treten in die Re-Screening-Queue ein. Der Compliance-Supervisor und die zuständigen KI-System-Eigentümer werden benachrichtigt. Die Queue zeigt für jedes System: warum es betroffen ist und welche Pflichtbereiche zu überprüfen sind.
Das Re-Screening wird als neuer Zyklus durchgeführt. Das Ergebnis wird an den bestehenden Governance-Record angehängt — nicht überschrieben. Die ursprüngliche Klassifizierung, gegen die ursprüngliche Rechtsversion, bleibt im Record. Der neue Zyklus ergänzt die Zeitleiste.
Ohne strukturiertes Monitoring verlassen sich Compliance-Teams auf Hinweise von Rechtsanwälten, Newslettern oder Kolleginnen. Diese Kanäle sind unzuverlässig. EAB macht Rechtsquellen-Monitoring zu einem Teil des Compliance-Prozesses — nicht eine optionale Zusatzaufgabe.
Ein KI-System, das nach einer relevanten Rechtsänderung nicht re-gescreent wurde, hat einen veralteten Compliance-Status. Wenn ein Prüfer das entdeckt, ist die Erklärung schwierig. EAB macht es unmöglich, eine Rechtsänderung zu übersehen, die ein registriertes System betrifft.
EAB übernimmt die Verbindung zwischen Rechtsänderung und betroffenem System automatisch. Der Compliance-Supervisor muss nicht das gesamte System-Portfolio gegen die Gesetzesänderung abgleichen — EAB hat das bereits getan und die Queue bereitgestellt.
Automatische Erkennung, betroffene Systeme markiert, Re-Screening strukturiert. Der Record bleibt immer auf dem aktuellen Rechtsstand.
EU-gehostet · Verankert in CELEX 32024R1689
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