Ausnahmen sind Teil des regulatorischen Alltags. EAB stellt sicher, dass jede Ausnahme — Art. 5 Carve-outs, Governance-Bypasses, Klassifizierungs-Overrides — im Register dokumentiert ist: mit Begründung, Zeitstempel und der Identität des Entscheidenden.
Ein Ausnahmenregister ohne vollständige Einträge ist kein Register. EAB erzwingt die Dokumentation zum Zeitpunkt der Ausnahme — nicht nachträglich aus der Erinnerung rekonstruiert.
Art. 5 enthält enge Ausnahmen für bestimmte Verbotspraktiken — z.B. Biometrie-Fernidentifikation für Strafverfolgungszwecke mit richterlicher Genehmigung. Wenn ein Supervisor eine Art. 5 Ausnahme beansprucht, wird sie mit dem anwendbaren Ausnahme-Tatbestand, der Begründung und den ggf. erforderlichen Genehmigungen dokumentiert.
Der Supervisor hat Bypass-Befugnis über jedes Governance-Gate in EAB — Klassifizierungsergebnis übersteuern, Pflicht ohne vollständigen Nachweis schließen, System trotz offenem Review vorantreiben. Jeder Bypass ist ein Eintrag im Ausnahmenregister: Typ, Begründung, Identität, Datum.
Wenn der Supervisor vom EAB-Klassifizierungsergebnis abweicht — das System in eine andere Risikokategorie stuft als EAB analysiert hat — ist die Abweichung mit dem ursprünglichen Analyseergebnis, der gewählten Klassifizierung und der Begründung dokumentiert.
Das Ausnahmenregister in EAB wird nicht manuell befüllt. Jede Bypass-Aktion im System — Art. 5 Ausnahme beanspruchen, Klassifizierung übersteuern, Governance-Gate umgehen — erzeugt automatisch einen Registereintrag. Der Supervisor muss die Begründung angeben; der Rest wird vom System erfasst.
Das Register ist für Prüfer im Read-Only-Workspace vollständig sichtbar. Kein Eintrag kann nachträglich gelöscht oder verändert werden. Wenn ein Prüfer das Ausnahmenregister eines Systems sehen möchte, ist es da — vollständig, mit Zeitstempeln und Attributierungen, ohne Vorbereitung durch das Compliance-Team.
Die Vollständigkeit des Registers ist ein Prüfungsindikator für die Qualität des Governance-Prozesses. Ein Register ohne Einträge kann bedeuten, dass ein Bypass-freier Betrieb geführt wird — oder dass Bypasses undokumentiert stattfanden. EAB stellt sicher, dass alle registrierbaren Ausnahmen auch registriert sind.
Weil EAB die Dokumentation zum Zeitpunkt der Ausnahme erzwingt, ist das Register immer vollständig — nicht aus der Erinnerung rekonstruiert, wenn der Prüfer kommt.
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