Art. 4 EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber, angemessene KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen — mit Blick auf den spezifischen Einsatzkontext. EAB strukturiert den Nachweis dieser Anforderung.
KI-Kompetenz ist keine allgemeine Schulungsbescheinigung. Art. 4 verlangt, dass Personal, das mit einem bestimmten KI-System arbeitet, die notwendige Kompetenz für genau diese Nutzung hat. EAB macht den Nachweis systemspezifisch und zugeordnet.
Art. 4 EU AI Act verlangt, dass Anbieter und Betreiber mit Blick auf ihre jeweiligen Rollen Maßnahmen ergreifen, um eine hinreichende KI-Kompetenz bei allen Mitarbeitenden sicherzustellen, die an der Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen beteiligt sind.
Die entscheidende Nuance: "hinreichend" ist kontextabhängig. Wer ein Hochrisiko-System zur biometrischen Identifizierung betreibt, braucht andere Kompetenzen als wer einen Chatbot für Kundenanfragen einsetzt. EAB erfasst die Kompetenzanforderungen systemspezifisch — abgeleitet aus dem Screening-Ergebnis und der Akteursrolle.
Der Nachweis wird direkt am System-Record angehängt: Wer ist in welcher Funktion an der Nutzung des Systems beteiligt? Welche Kompetenznachweise hat diese Person? Bis wann sind diese gültig? Das Compliance-Team sieht auf einen Blick, wo Kompetenz-Lücken bestehen.
Wer welche Kompetenz für welches System hat — im Record. Lücken sichtbar, bevor der Prüfer fragt.
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