Art. 14 EU AI Act verlangt, dass Hochrisiko-KI-Systeme so gestaltet sind, dass natürliche Personen sie wirksam überwachen, verstehen und nötigenfalls eingreifen können. EAB strukturiert den Nachweis dieser Anforderung.
„Wir haben menschliche Aufsicht" ist keine Compliance-Antwort. Die Frage ist: Wer überwacht, wie, mit welchen Eingriffsmöglichkeiten, und ist das dokumentiert? EAB verwandelt die Absicht in einen verteidigbaren Record.
Das System selbst muss Überwachung ermöglichen. Die natürlichen Personen, denen die Aufsicht zugeteilt ist, müssen in der Lage sein, die Funktionsfähigkeit des Systems vollständig zu verstehen und Anomalien, Fehlfunktionen und unerwartetes Verhalten zu erkennen.
Art. 14 Abs. 3 listet fünf spezifische Kapazitäten, die sichergestellt sein müssen: vollständiges Verständnis der Fähigkeiten und Grenzen, Erkennung und Behandlung von Anomalien, Ausblendung des Systems bei Bedarf, Nicht-Verlassen auf das System und Entscheidungseinfluss. EAB dokumentiert jeden dieser Punkte.
Für KI-Systeme, die ohne direkten menschlichen Eingriff in wesentliche Lebensbereiche eingesetzt werden, schreibt Art. 14 Abs. 4 verstärkte Aufsichtsmaßnahmen vor. EAB identifiziert automatisch, ob ein System unter diese höhere Anforderung fällt.
Der KI-System-Eigentümer dokumentiert, welcher Aufsichtsmechanismus implementiert ist: Echtzeit-Monitoring, Post-hoc-Review, Alert-basierte Intervention oder direkte menschliche Kontrolle im Loop. Jede Mechanismus-Beschreibung ist mit einem Nachweis-Dokument verbunden.
Wer ist für die Aufsicht verantwortlich? EAB erfasst das Aufsichtspersonal mit Namen, Rolle und Qualifikation. Schulungsnachweise für das Aufsichtspersonal werden direkt am Record angehängt — nicht in einem separaten HR-System.
EAB aktiviert eine strukturierte Checkliste für alle fünf Punkte des Art. 14 Abs. 3. Für jeden Punkt wird dokumentiert, wie er sichergestellt ist — mit Nachweis-Anhang. "Kein Handlungsbedarf" ist kein gültiger Eintrag — jeder Punkt muss positiv belegt sein.
Der Compliance-Supervisor prüft die Aufsichts-Dokumentation und gibt sie frei. Die Freigabe ist Teil des Screening-Records. Wenn Mängel festgestellt werden, werden sie als offene Punkte im Pflichten-Tracking sichtbar — nicht still notiert und vergessen.
Strukturiert, benannt, belegt und freigegeben. Der Aufsichts-Nachweis ist im Governance-Record — jederzeit prüfbar.
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