Transparenz nach EU AI Act bedeutet mehr als ein Hinweis "Hier kommt KI zum Einsatz". Art. 13 verlangt eine Gebrauchsanleitung, die Betreibern das Verstehen und Überwachen ermöglicht. Art. 50 verlangt Offenlegungspflichten für bestimmte Systeme.
EAB strukturiert die Nachweis-Erbringung für beide Artikel — mit klarer Zuordnung, welches System welche Transparenzpflichten trägt und was bereits belegt ist.
Art. 13 verlangt, dass Anbieter von Hochrisiko-Systemen eine Gebrauchsanleitung bereitstellen, die Betreibern ermöglicht, das System zu verstehen, korrekt einzusetzen und wirksam zu überwachen. Die Anleitung muss klare, vollständige und angemessene Informationen enthalten.
Art. 50 gilt für Systeme mit begrenztem Risiko: Chatbots, Deepfakes und emotionsbezogene KI-Systeme. Betreiber müssen natürliche Personen informieren, wenn sie mit einem KI-System interagieren — auf klare und verständliche Weise.
EAB leitet aus dem Screening-Ergebnis automatisch ab, welcher Transparenzartikel für das System gilt. Hochrisiko → Art. 13. Begrenztes Risiko (Chatbot, Deepfake) → Art. 50. Die Zuordnung ist im Record — keine manuelle Zuordnung erforderlich.
EAB aktiviert eine strukturierte Checkliste aller Pflichtinhalte der Art. 13 Gebrauchsanleitung. Jeder Pflichtinhalt ist ein eigener Nachweis-Punkt — mit Status und angehängtem Dokument. Vollständigkeit wird nicht behauptet, sondern gemessen.
Für Art. 50 Systeme dokumentiert EAB, wie und wo die KI-Offenlegung erfolgt: Textentwurf der Offenlegung, Implementierungsort (UI, Onboarding, Terms of Use) und Datum der Implementierung. Der Nachweis ist im Record — nicht in einer E-Mail-Kette.
Art. 13 Gebrauchsanleitung und Art. 50 KI-Offenlegung — beides im Governance-Record, zugeordnet und belegt.
EU-gehostet · Verankert in CELEX 32024R1689
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